Von Beginn der Heraldik, war das Wappen immer auch dem Geschmack und Stil der herrschenden Epoche angepaßt. Es gibt also keine klare Vorschrift wie ein Wappen auszusehen hat. Es muß nur Stilrein gehalten sein. Ein Mix verschiedener Stilarten ist nicht erlaubt.

Links ein Wappen aus der Manesse, bzw.
Heidelberger Liederhandschrift etwa 14. Jahrhundert.

Hier ein Beispiel aus dem Wappenbuch des
Konrad Grünenberg um 1483

Beispiel ca. 17. Jahrhundert aus dem
Wappenbuch der Wiener Hofkanzelei. Libell nach ausgestellten Wappenbriefen.

Historisierendes Wappen der Stadt Leipzig
nach H.G. Ströhl, Heraldischer Atlas, 1899

Wappen aus den Münchner Kalendern von
Otto Hupp, 20. Jahrhundert.
Mit dem Aufkommen des Wappens
wurde es zunächst nur von der Ritterschaft genutzt. Wenig später setzte es sich
im Adel durch und wurde von den Patriziern der Städte aufgegriffen. Am Ende des
13. Jahrhunderts setzte sich die Wappenführung auch beim einfachen 
Bürgertum
durch. (Vergl. Milde, Lübecker Bürgersiegel des Mittelalters und Rübels,
Siegeltafeln)
Im 14. Jahrhundert schließlich setzte sich diese Mode auch auf dem flachen Land durch, die Bauern führten nun auch Wappen, sei es „echte“ Wappen, oder das traditionell geführte „Gemirke“ (Marke, Hausmarke) in heraldisierter Form – also die Marke im Schild mit Helm und Helmzier.
Ende des 17. Jahrhunderts war die Führung eines Wappens zum Alltäglichen geworden und ein großer – wenn nicht der größte Teil der Bevölkerung in Deutschland führte ein Wappen oder ein wappenähnliches Zeichen. (siehe Zappe, Grundriß der Heraldik, Philippi, Wappen)
Letzteres wird heute noch von vielen Heraldikern angezweifelt oder bestritten, es gibt aber genügend Beweise für diese Tatsache. Wenn auch von diesen geführten Wappen nur wenige erhalten blieben, oder registriert wurden; so kann man aus verschiedenen Tatsachen die o.a. Schlüsse ziehen.
- Aus Unterlagen der Stadt Bremen geht hervor, daß in der Zeit von ca. 1600 bis 1750 über 30.000 Wappenstiftungen durchgeführt wurden. Und diese Stiftungen wurden nicht nur vom Patriziat, sondern auch vom einfachen Bürgertum gemacht, ja sogar von Einwohnern der Stadt, die kein Bürgerrecht hatten.
- Aus den Bistümern Paderborn und Münster sind Erlasse dokumentiert, die, das Stiften von Wappen verboten. Nicht - weil es ein Verbot der Wappenführung gab, sondern weil diese Stiftungen mit tagelangen Feiern verbunden waren! Das untergrub natürlich die Arbeitsmoral und konnte nicht geduldet werden.
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Im 17. und 18. Jahrhundert gab es zahlreiche Wappenmaler, die
als fahrende Handwerker durchs Land zogen und in Dörfern und kleinen Städten
das Bedürfnis nach Wappen stillten. (Stichwort Fensterbierscheiben). In dieser
Zeit wurde Fensterverglasung auch für ärmere Bevölkerungsschichten
erschwinglich; und die Wappenmaler stellten mit Wappen bemalte Fenstergläser
für die, damals gebräuchlichen
Bleiverglasungen
(Butzenscheiben) her. Die Auftrags-, Muster- und Abrechnungsbücher dieser Maler
sind heute teilweise noch vorhanden.
Es ist verständlich, daß von diesen Wappen keine, oder nur wenige, Aufzeichnungen vorhanden sind, die Bemalung der Gegenstände war nicht sehr Widerstandsfähig: Gläser wurden nicht durchgefärbt, Keramik nicht glasiert. Im Laufe weniger Jahre wurden die Gegenstände immer unansehnlicher und wurden weggeworfen - Fenster in Häusern wurden im Laufe der Jahre renoviert oder erneuert. Wo gibt es heute noch alte Häuser mit der ursprünglichen Butzenverglasung?
Es gibt allerdings in Deutschland noch Glas- oder Keramikmuseen in denen man diese alten Kostbarkeiten ansehen kann. Wenn auch nur noch wenig erhalten ist.