Inhalt

 

Der Adel

 

Ritterorden

 

Verdienstorden

 

Ritterschaft

 

Der Adel

 

Über den Adelstand sind sehr viele Irrtümer und Falschmeinungen im Umlauf. Es soll hier keine Abhandlung über die geschichtliche Entwicklung des Adels geschrieben werden, sondern eine einfache Aufklärung gegeben werden.

 

Einer der Irrtümer ist, daß vielfach die Meinung vorherrscht man kann und konnte Adelstitel kaufen oder verkaufen. Das ist schlicht und einfach falsch – genausowenig wie man bei Karstadt (Kaufhof usw.) einen Doktortitel kaufen oder verkaufen kann.

 

Eine Standeserhöhung war und ist eine Auszeichnung eines regierenden Monarchen. Ob diese Auszeichnung nun wegen besonders hoher Spenden, wegen besonderer Verdienste oder wegen ausdauernder „Pflichterfüllung“ vorgenommen wurde, bleibt hier außen vor. Ein Bonmot vom ehemaligen Reichskanzler Fürst Otto v. Bismarck soll hier als Erklärung genügen: „Titel kann man verdienen, erdienen, erdienern oder aber erdinnieren.“  Die Erhebung in den Adelsstand war ein Staatsakt und es gab Menschen, die trotz allen Reichtums und hoher Spenden, diese Klippe nie umschiffen konnten, z.B. die Industriellenfamilie Krupp.

 

Heute werden Adelstitel in Deutschland nicht mehr verliehen, aber immer noch in den europäischen Staaten mit konstitutioneller Monarchie. Es können dort auch Deutsche in den Adelsstand erhoben werden, z.B. Lord Ralf Dahrendorff, Marquis of Westminster oder Chevalier de Decker.

 

Ursprünglich gab es die Bezeichnung Adel überhaupt nicht. Der erste, der diese Bezeichnung überhaupt benutzte, bzw. erfand, war Dr. Martin Luther in seinem Brief an den „Teutschen Adel“.

In früher Zeit gab es den Herrenstand, (Herren und edle Herren), die Halbfreien, den Klerus und den Rest der Welt, die Unfreien.

Herren waren die Vasallen, edle Herren waren eben die Fürsten oder Dynasten. Die Unfreien darf man nicht mit Sklaven verwechseln. Es waren einfach Menschen, die nicht zum Dienst mit der Waffe herangezogen wurden oder es waren Frauen und Kinder. Alle standen unter der Munt des Herren. Von Munt stammt übrigens das deutsche Wort Vormundschaft ab und bedeutet in etwa das gleiche. Ein Vergleich der Unfreien mit Sklaven wird heute von vielen Soziologen herangezogen, was aber nicht stimmt. Die meisten der Unfreien sind damals freiwillig in diesen Stand eingetreten.

Zu Zeiten Karls des Großen gab es Verbände von drei bis fünf freien Bauern, die alle die Heerfolge zu leisten hatten. Wobei einer (oder zwei) tatsächlich in den Krieg zog, während die anderen alle  Bauernhöfe und die Frauen und Kinder zu versorgen hatten. Leider funktionierte dieses System nicht so ganz, es scheiterte an der Habsucht und am Egoismus der zurück gebliebenen. Tatsächlich wurden häufig die Frauen und Kinder von Ihren Höfen verjagt, oder die Höfe wurden vernachlässigt. Man rechnete ja immer damit, daß die Krieger nicht mehr nach Hause kamen und dann sowieso die Erbschaft angetreten würde.

Die Krieger (von Rittern kann man noch nicht sprechen) wurden dann vor die Wahl gestellt entweder Heerfolge zu leisten, oder sich für einen Hof und den Bauernberuf zu entscheiden. Sie behielten Ihr Stück Land wurden aber dem Krieger unterstellt, dem Sie jedes Jahr bestimmte Steuern in Naturalien zu leisten hatten. Somit war das Feudalwesen geboren und der Krieger wurde Ritter mit dem ganzen Stück Land und ein paar früher freien Bauern, die sich von der Wehrpflicht losgekauft hatten. Dieses System hielt aber auch nur ein paar 100 Jahre, bis die Naturalienwirtschaft von der Geldwirtschaft abgelöst wurde, also zur Zeit der Kreuzzüge.

Der Begriff Halbfrei läßt sich nicht eindeutig definieren. Aus Halbfreien hat sich ein Teil des heutigen Hochadels entwickelt, viele heute gräfliche/fürstliche Geschlechter waren ursprünglich Halbfreie, die als Verwalter für Fürsten arbeiteten. Die meisten dieses Standes waren „Intellektuelle“, sie waren meist an den Klöstern erzogen worden und konnten Lesen, Rechnen und Schreiben. Und das war für den Job als Verwalter von Gütern unabdingbar. Irgendwann machten diese Grafen „selbstständig“ Ihren eigenen Verein auf und gehörten nun dem Herrenstand an. Meist geschah das, wenn der eigentliche Landesherr in endlose Kriege verstrickt war. Das war in Hessen und in Westfalen so, der Landgraf von Thüringen und Hessen führte endlose Kriege gegen die Ritterschaft, verlor jedes Scharmützel und mußte immer mehr Zugeständnisse machen. Die Erzbischöfe von Köln als Herzöge von Engern und Westfalen hatten ursprünglich ein Territorium, welches von (fast) der Nordsee bis nach Marburg reichte. In endlosen Kriegen schafften sie es de facto das komplette Territorium zu verspielen. Zum Schluß hatten Sie nur noch kleine Gebiete um Köln und Bonn, am Rhein,  sowie in Sauerland, Siegerland und Eifel. Die wirklichen Landesherrn waren die Grafen von Berg (Altena), Kleve und von der Mark. Der nördliche Teil mit Osnabrück gehörte zum Erzbistum Münster, der östliche Teil zum Bistum bzw. Hochstift Paderborn.

Der Klerus war ein Zwitterstand, die Bischöfe und Äbte gehörten oft dem Herrenstand an, ob durch Abstammung oder durch Amt. Der einfache Mönch oder Pfarrer war eigentlich nur ein Halbfreier.

Irgendwann (zwischen 1350 und 1400) mit der ersten Nobilitierung durch Brief teilte sich der Herrenstand auf.

-         in Uradel, d.h. Herr seit undenklichen Zeiten, ohne offizielles Patent, konnten sowohl Herren als auch Edelherren sein

-         Reichsritterschaft

-         Landständige Ritterschaft

-         und den Briefadel, Herr durch Nobilitierung des Kaisers  (der Briefadel wurde nach dem 30- Jährigen-Krieg inflationär verliehen)           

 

Die Ritterschaft

 

In  Deutschland gliederte sich die Ritterschaft in Reichsritter und landständige Ritterschaft. Letztere waren Vasallen der Fürsten und Grafen, aber auch von Abteien und Bistümern. Die Ritterschaft war meist an den Besitz von Rittergütern gebunden, die besondere Rechte innehatten. Die Besitzer von Rittergütern hatten oft Sitz und Stimme im Landrat oder anderen Ständevertretungen. Um zur Ritterschaft zu gehören mußte man ritterbürtig sein, d.h. eine bestimmte Anzahl von Vorfahren mußten frei geboren und wappenführend gewesen sein. Ursprünglich reichte es, wenn 4 bis 8 Vorfahren diesen Anforderungen entsprachen, später wurden die Anforderungen auf 16 bis 32 Vorfahren hochgeschraubt.

Nach dem 30-jährigen-Krieg waren aber ein Großteil der ursprünglichen Ritterschaft ausgestorben und deren Güter in bürgerlicher Hand. In einigen Teilen Norddeutschlands waren bis zu 60 Prozent der Rittergüter nicht mehr im Besitz ritterschaftlicher Familien. Im Herzogtum Hannover (Oldenburg) behalf man sich damit, daß man kurzerhand die Besitzer zu Rittern erklärte. In Preußen dagegen brauchte man bis weit ins 19. Jahrhundert einen Dispens des Königs.

 

Die Reichsritterschaft hingegen war nur dem Kaiser unterstellt und auch nur ihm zur Steuerzahlung verpflichtet. Die Reichsritterschaft geht auf die Stauffer zurück, die versuchten innerhalb des Hl. Römischen Reiches Reichsländereien zu aquirieren um das Kaisertum zu stärken. Zur Verwaltung und zum Heeresaufgebot setzte der Kaiser Reichsritter ein, als Gegengewicht zu den unverlässigen deutschen Fürsten. Die Reichsritter waren faktisch unabhängige Herrscher auf Ihren Ländereien (Freiheiten), d.h. sie hatten die niedere Gerichtsbarkeit, Steuerhoheit, Wehrhoheit, teilweise auch höhere Gerichtsbarkeit und das Münzregal.

Da die Reichsritterschaft immer vom umgebenden Adel bedroht war, schlossen sie sich bald in Ritterbünden zusammen. Die bekanntesten waren Georgenschild und Löwenschild. In diesen Bünden vereinigt konnten sie Ihre Freiheit gegenüber den Reichsfürsten verteidigen. So schlugen die Ritter z.B. den damaligen Landgrafen von Thüringen und Hessen vernichtend. Er wurde gefangengesetzt und blieb so lange in Geiselhaft, bis er die Rechte der Ritter anerkannte und außerdem ein hohes Lösegeld bezahlte.

In späterer Zeit schlossen sich die Ritter zu regionalen Kantonen zusammen, die wiederum in Reichskreisen zusammengefaßt waren. Jeder Kanton, bzw. Kreis hatte einen gewählten Ritterhauptmann, der die Ritterschaft in den Standesvertretungen vertrat. Es gab auch Reichsritter, die in sogenannten Burggrafschaften zusammengefaßt waren. Die bekanntesten dürften die Burggrafschaften Friedberg und Bingenheim gewesen sein.

 

1806, mit dem Ende des alten Reiches, wurde die Reichsritterschaft aufgelöst. Die Reichsritter behielten aber bis 1918 Ihren Sonderstatus, soweit sie nicht im Adel aufgingen. In anderen Teilen Deutschlands wurde die Reichsritterschaft schon früher aufgelöst.

Vom Österreichischen Kaiser wurde aber auch der Titel Reichsritter als Ehrentitel vergeben, dieser hat aber nichts mit den tatsächlichen Reichsrittern zu tun. So erhielten z.B. die Bewacher der Reichskleinodien in Nürnberg automatisch den Titel eines Reichsritters. 

       

 

Feudaltitel 

 

Feudaltitel gibt es heute noch in England (Schottland usw.) – früher auch in Deutschland. In Deutschland hießen die Titel z.B. Vogt zu...., Vitzthum von....., Schulte zu ...., Meier zu...., Drost von...., Burggraf zu...., Freigraf von...., Freikulmer zu ...., Rentmeister zu.... usw.! Besitzer dieser Titel waren Ritter oder Freie, die als Verwalter von kirchlichen oder weltlichen Gütern eingesetzt waren. Viele Adelige, Klöster oder Bistümer hatten oft einen weitausgedehnten Streubesitz, der ohne diese Verwalter gar nicht zu verwalten war. Als Bezahlung erhielten diese Verwalter meist ein eigenes Lehen, sowie einen bestimmten Prozentsatz an den Erträgen der Güter. Im Laufe der Zeit wurden diese Ämter und Lehen oft erblich und die Besitzer manchmal auch in den Adelsstand erhoben.

Diese Verwalter hatten als Vasallen von Ihren Herren auch die Ausübung von Feudalrechten übertragen bekommen, z.B. die Gerichtsbarkeit, Steuererhebung usw. Manchmal hingen diese Rechte aber auch am Besitz eines bestimmten Stück Landes (Freikulmer oder Freiherrn nach Kulmer Recht), Fischrecht, Jagdrecht, Wegerecht, Mühlrecht, Brennrechte, Marktrecht usw.! Kurz, viele dieser Inhaber gehörten zwar einem gehobenen Stand an, waren aber nicht adelig.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden viele dieser Ämter aufgehoben und die meisten Feudalrechte fielen weg. Einige dieser Familien wurden in den Adelsstand erhoben ( Drosten von Hülshoff, Meier zu Verl) andere eben nicht. Mit der preußischen Landrechtsreform wurden die Feudalrechte immer mehr beschnitten, die Erlaubnis das „von“ oder „zu“ im Namen zu tragen wurde entzogen. Als einzige Möglichkeit blieb nur die Möglichkeit der Nobilitierung, die aber aus Kostengründen nur selten beantragt wurde. Teilweise bestehen aber Feudalrechte noch bis heute, sehr gesucht sind z.B. Brennrechte für Branntwein und Brau- und Schankrechte!

 

In  England, Wales und Irland hatte sich ein ähnliches System etabliert. Eine Baronie als Verwaltungseinheit war in mehrere Subbaronien  (Rittergüter oder Manors) aufgeteilt. Auf diesen Manors waren auch verschiedene Feudalrechte eingetragen, zum Teil wie in Deutschland, teilweise aber auch sehr merkwürdige, z.B. dem König bei der Krönung die Handschuhe zu tragen, die Schafe auf dem Dorfanger weiden zu lassen etc.! Diese Manors und Ihre Eigner wurden im Jahre 1086 im so genannten Doomsday Book eingetragen.

 

Im Jahre 1906 wurde in England die „Manorial Society of Great Britain“ gegründet, die diese meist vergessenen Eintragungen im Doomsday Book wieder aktivierte, was durch mehrere Gesetze auch bestätigt wurde. Diese Gesellschaft verkauft als einzige „originale“ Lordships of the Manor. Außerdem gibt es noch einige Rechtsanwalts Sozietäten, die das gleiche praktizieren.

 

Das schottische Äquivalent ist die feudale Baronie, käuflich zu erwerben durch bestimmte Rechtsanwälte. Allerdings muß in Schottland das „Caput“, also das Grundstück miterworben werden. Was die Sache natürlich sehr verteuert. Es gibt auch noch die Möglichkeit eine Baronie durch etwas ähnliches wie Pacht zu erwerben – nicht ganz so teuer – aber nach 10 bis 20 Jahren fällt die Baronie wieder an den Vorbesitzer zurück. Mit dem Kauf allein ist es aber nicht getan, damit der Titel rechtmäßig geführt werden kann ist die Bestätigung des Lord Lyon King of Arms nötig. Mit der Bestätigung ist auch immer eine Wappenerteilung, bzw. Wappenbesserung verbunden – „Cap of Maintanance“ zwischen Schild und Helm.

 

Seit etwa den 80er Jahre hat der Bailiff von Guernsey das Recht feudale Seigneurien auf den Kanalinseln  zu vergeben. Diese Seigneurien sind auch nur etwas für Leute die eine Menge Geld übrig haben. 

 

Diese Feudaltitel sind keine Adelstitel, um Verwechselungen mit den Peers of the Realm zu vermeiden muß der Manortitel immer klein geschrieben werden: Alfred Schulze lord of the manor Squirrelhall, Manfred Meier baron of Loch Ness etc.!

 

Faketitel

 

Im Zeitalter des Internets werden nun häufig Feudaltitel auf einschlägigen Seiten angeboten  und finden gerade hier in Deutschland viele Käufer.

 

Die meisten dieser Titel, insbesondere die deutschen Feudaltitel, sind einfach Fake. Es werden dort neben Prinzen, Grafen auch Titel wie Marquis oder Viscount angeboten. Mal ganz abgesehen, daß es Titel wie Marquis und Viscount in Deutschland nicht gegeben hat, sind alle diese Titel auch keine feudalen. Außerdem sind Titel in Deutschland nicht verkäuflich und Feudalrechte können nicht losgelöst von Grund und Boden verkauft werden. Diese angeblichen Titel sind meist nur aus den ellenlangen Titelsammlungen der Deutschen Fürsten abgeschrieben. Teilweise liegen diese „Titel“ auf Ländern, die heute nicht mehr Deutschland sind, z.B. in Slovenien, Polen, Tschechien oder Weißrußland.

 

Auch die, auf diesen betrügerischen Webseiten, angebotenen englischen und französischen  Feudaltitel sind nicht das, was sie vorgeben zu sein. Oft handelt es sich um absoluten Mist oder aber um eingetragene Warenzeichen, deren Handel aber in England eigentlich ungesetzlich ist.

Dieser Mist ist oft äußerst geschickt verbrämt, kommt mit mehreren notariellen Urkunden, Übertragungsurkunden, Bestätigungen und, als Sahnehäubchen obendrauf, mit der links abgebildeten Urkunde, ausgestellt vom britischen Außenministerium.

Leider sind diese ganzen Urkunden nicht viel wert. In den notariellen Urkunden beurkunden sich die „Solicitors“ nur gegenseitig Ihre Unterschrift und die Unterschrift des Verkäufers, nicht aber die Richtigkeit und Wahrheit des Vertragsgegenstandes, also des Verkaufs von Titel und Rechten. Den gleichen Schönheitsfehler hat auch nebenstehende Apostille, der Staatssekretär des Äußeren bestätigt dort nur die Unterschrift des Notars.

Die feudalen Rechte, die übertragen werden, reizen eigentlich auch nur zum Lachen, das Recht einen Lord-Falkner zu ernennen hat wohl jeder in Deutschland. Genau so kann jeder einen Lord-Siegelbewahrer ernennen. Gefährlich wird das ganze nur, wenn auch das Recht zum Verleih oder Verkauf von Titeln wie Baron usw. vergeben wird. Und einige Käufer dieser Titel machen wiederum von diesen „Rechten“ Gebrauch – bis der Staatsanwalt kommt.

Diese Verkäufer benutzen oft Ihre eigenen Phantasietitel um sich eine Reputation zu verschaffen. Und der Titel wird offiziell nicht gegen Bares verkauft, sondern gegen „good value“ oder „one rice-corn“! Die zigtausend Euros Verkaufspreis werden oft als Spende an eine karitative Organisation (die natürlich dem Verkäufer gehört) getarnt. Das macht es natürlich schwer einen Betrug zu beweisen. In allen Fällen wird die Bezahlung gegen Schecks ausbedungen, das macht natürlich die Verfolgung das Zahlungsempfängers äußerst schwer.

Manche dieser „Titelhändler“ bieten auch eine Bestätigung der Richtigkeit des Titels durch Ausstellung einen Wappenbriefes an. Das sagt aber nicht wirklich etwas über den Titel aus, höchstens etwas über die Seriosität  der Wappenrolle. Grundsätzlich ist in England Lord (Mylord) und Lady (Mylady) kein Titel, sondern eine Anrede für Peers (Baron, Viscount, Earl und Marquis)   und deren Söhne/Töchter ( nicht Baron) soweit diese keinen eigenen Titel haben.

 

In letzter Zeit werden vermehrt Titel und Verdienstorden von ehemaligen regierenden Königs- und Adelshäusern angeboten. Was davon zu halten ist, recherchieren wir noch.   

 

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Merkmale echter feudaler Titel

 

Grundsätzlich sollten für einen legalen Titelkauf folgende Urkunden vorliegen, bzw. vom Verkäufer mitgeliefert werden:

1.)   Eine Landkarte, bzw. Lageplan (Kataster) des Manors oder der Baronie.

2.)   Für UK ein Auszug aus der HM Land Registry (Grundbuch) hieraus gehen die eingetragenen Titel und Rechte hervor. Diese werden außerdem durch eine offizielle Beglaubigung der Manorial Society bestätigt.

3.)   Für Irland eine bestätigte „Registry of Deeds“. Bestätigung erfolgt durch Gebührenmarken.

4.)   Schottische Baronien müssen grundsätzlich durch den Lord Lyon, King of Arms“ bestätigt sein.

5.)   Sie sollten immer einen eigenen Solicitor zu den Verhandlungen mitnehmen.

Links abgebildet von oben nach unten:

Beglaubigungsurkunde der Manorial Society.

Mitgliedsurkunde der Gesellschaft.

Mitglied kann man übrigens nur mit echten Titeln werden.

Bei schottischen Baronien hat der Käufer das Recht den Titel „of  Loch Lummond o.ä.“ offiziell – also in den Personal-Dokumenten  zu führen. Außerdem steht dem Führenden ein offizielles Wappen durch den Lord Lyon King zu. Dieses trifft nicht für den Lord of the Manor zu, dieser Titel kann nur unter großen Schwierigkeiten im PA geführt werden –wenn überhaupt, dann als Alias/Künstlername oder englisch DIT oder AKA. Deutsche Beamte in den Einwohnermeldeämtern bekommen sowieso einen Herzriß und ein gefährliches Glitzern in den Augen; wenn Sie mit dem Ansinnen einer Namensänderung zu ihnen kommen.

 

Wenn Sie sich einen solchen Titel kaufen wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall vorher mit einem englischen Solicitor, der sich auf solche Transaktionen spezialisiert hat, in Verbindung setzen. Achtung, es gibt Schwindelfirmen, die sich solche Titel „for Peerage Law“ selbst zugelegt haben und damit werben. Fragen Sie vorher bei der Botschaft oder beim Konsulat nach.

Sie können auch beim Firmenregister in London nachfragen, was sich hinter einer Firma verbirgt, oder ob sie überhaupt eingetragen ist.

 

Laird of....

 

Diese Sache kann man nur als Scherz nehmen. Sie kaufen einen Quadratfuß schottischen Bodens und dürfen sich dafür Laird of Camster etc. nennen. Das ist natürlich Quatsch, Laird bedeutet nicht Lord, und ist auch keine schottische Verballhornung. Es bedeutet schlicht und einfach Land- oder Gutsbesitzer. Der Kauf des „Titels“ kommt mit einer wunderschönen Urkunde, Landkarten mit der eingezeichneten Besitzung, Ausweiskarte usw.! Die Summe von 70 Euro kommt einer schottischen Naturschutzorganisation zu Gute und dient damit einem guten Zweck. Zum Betrug wird es, wenn Zweitvermarkter diesen Titel plötzlich für 500 $ und als angeblichen Adelstitel verkaufen.

 

 

Ansprechpartner:

Manorial Society of Great Britain , 104 Kennington Road, London SE11 6RE

Im Internet Manorial Society

 

Für Schottland

The Convention of the Baronage of Scotland

Link:  Scotsbarons

 

Auskunft geben Ihnen auch die jeweiligen Heraldischen Institutionen.

 

Schottland:

The Court of the Lord Lyon, King of Arms

H.M. New Register House

Edinburgh EH1 3YT

 

Irland

Office of the Chief Herald Of Ireland

Kildare Street

Dublin 2

 

Web:    Herald

 

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten :

 

Baronage Press

 

Fake Titles

 

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Ritterorden

 

Malteser

 

Johanniter

 

Lazarus

 

Deutscher Ritterorden  

 

Pseudoorden

 

Diese kurze Abhandlung über Ritter- und Verdienstorden kann und will nicht vollständig sein, sie dient nur dazu einen kurzen Überblick über die allgemeine Geschichte dieser Orden zu vermitteln. Außerdem soll sie dazu beitragen echte Ritterorden von falschen unterscheiden zu können, da sich leider in den Zeiten des Internets immer „Ritterorden“ gründen, die unter dem Deckmantel der angeblichen Gemeinnützigkeit und Caritas nur dem Zwecke der Geldbeschaffung dienen. Die hier angesprochenen Themen und Orden beziehen sich in der Hauptsache auf deutsche, bzw. auf sehr bekannte Orden. Die Erklärungen sind meist stark gekürzt und vereinfacht, sonst würde der Platz nicht ausreichen.

 

Geschichte der Ritterorden

Ritterorden wurden zur Zeit der Kreuzzüge gegründet, ursprünglich unter dem Einfluß der Kirche als Mönchs- und Kampfgemeinschaft, unter der Zusammenfassung von weltlichem und geistlichen Dienst. Später teilte sich die Aufgabe in Laien, welche die karitativen Dienste übernahmen und den Rittern, die sich auf Kampf und Sicherung verlegten – alles immer noch unter einem gemeinsamen Ordensnamen handelnd. Auf diesen Grundlagen bauten später die fürstlichen Verdienst-, Haus- und Hoforden auf. Aus diesen fürstlichen Orden entwickelten sich wiederum die heute staatlichen Verdienstorden, wie z.B. das Bundesverdienstkreuz.

Zu den bekanntesten Ritterorden dürfte der Malteser-Orden (richtiger Name: Souveräner Hospitals- und Ritterorden des Hl. Johannes zu Jerusalem, gen. von Rhodos, gen. von Malta) sein. Er wurde 1048 zu Ehren von St. Johannis in der Nähe von Jerusalem gegründet und ist heute der einzige souveräne Ritterorden. Das heißt: Er ist, obwohl sein „Staatsgebiet“ nur sehr winzig ist, als Staat anerkannt und sogar Mitglied der UNO, Großmeister ist Fra Andrew Willoughby Ninian Bertie.

 > Malteserorden 

Der deutsche Johanniter-Orden (Ballei Brandenburg des Ritterordens St. Johannes vom Spital zu Jerusalem, gen. Johanniterorden) ist der evangelische „Ableger“ des Ordens in Deutschland. Nach Einzug der Güter des Malteserordens in Preußen wurde er von König Friedrich Wilhelm IV. 1852 wiederbegründet, heutiger Herrenmeister ist S.K.H. Oskar Prinz von Preußen. > Johanniter

Auf den Malteserorden gehen außerdem die zahllosen Order of St. John in der Welt zurück. Einige davon offiziell, einige halboffiziell, die meisten aber reine Pseudoorden mit mehr oder weniger kriminellen Hintergrund. Wer sich einen guten Überblick über die Machenschaften der falschen St. Johns machen will sollte sich diesen Link anschauen: http://www.malteser-orden.at/pseudoorden .      

 

Ein weiterer bekannter deutscher Orden dürfte der Deutsche Ritterorden (Ordo equitum Teutonicorum)  sein, dessen ursprüngliches Ordensgebiet einmal Ostpreußen war. Nach wechselvoller Geschichte in Preußen, als souveräner Ritterorden, wurde er dort unter Albrecht von Brandenburg aufgelöst und der Ordensstaat in das Herzogtum Preußen umgewandelt. Im übrigen Deutschland blieb der Orden bestehen als „Deutschmeister“ unter dem Erzherzog von Österreich und sein Sitz nach Mergentheim verlegt (offizielles Fürstentum und Ordensland bis 1806), erbliche Großmeister waren die Herzöge von Habsburg-Lothringen. Ab 1834 hieß der Orden „Hoch- und Deutschmeister“  und residierte in Österreich mit dem Erzherzog als Hoch- und Deutschmeister. 1929 wurde der Deutsche Ritterorden offiziell aufgelöst, besteht aber als religiöser Deutscher Orden (Deutscher Orden St. Mariens zu Jerusalem) bis heute weiter. Sitz des Ordens ist Wien, mit Niederlassungen in Deutschland und anderen Staaten, heutiger Hochmeister ist Abt Dr. Bruno Platter O.T.!  . > Deutscher Orden   

 

Der St. Lazarusorden (Militärischer und Hospitalischer Orden des Hl. Lazarus von Jerusalem) wurde im 13. Jahrhundert gegründet und war nie ein souveräner Orden (siehe Malteserorden, Deutscher Ritterorden), sondern stets eng mit dem Französischen, bzw. Spanischen Königshaus (Haus Bourbon)  verbunden. Der Orden hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, manchmal wurde er verboten, bzw. aufgelöst, konnte sich aber bis heute behaupten. Er gehört nicht zu den „großen“ Ritterorden der Welt, ist etwa vergleichbar mit dem Deutschen Orden. St. Lazarus versteht sich selbst als einer der wenigen  ökumenischen Orden, Großmeister ist Don Francisco de Paula de Borbón y Escasani. Auf diesen Orden, bzw. sein Wirken geht der heutige Ausdruck Lazarett zurück. > St. Lazarus

 

 

Verdienstorden

 

Wie oben schon angeführt gehen diese fürstlichen Orden auf die ursprünglichen Ritterorden zurück. Sie wurden vom Souverän oder hohen Adeligen gegründet um eine besondere Auszeichnung an andere Souveräne oder Adelige vergeben zu können. Die Tradition und die Hierarchie der Ritterorden wurde meist übernommen, wobei aber der oberste Ordensherr immer der Stifter des Ordens, also in den meisten Fällen der Souverän war.

Der älteste dieser Orden ist der britische Hosenbandorden ( The most Noble Order of the Garter) der im Jahre 1348 von König Eduard III. gestiftet wurde. Das Besondere an diesem Orden ist, daß er seit Bestehen nur Einklassig ist, es also keine Abstufungen wie Ritter, Großmeister usw. gibt. Darin gleicht er dem Orden vom Goldenen Vlies.  Es gibt eine Vielzahl dieser Orden, so daß eine Aufzählung gar nicht weiter möglich wäre. Als Beispiele sollen nur noch folgende Orden dienen, Orden vom Schwarzen Adler (Preußen) Nordsternorden (Schweden), Danebrog-Orden (Dänemark) bis zu so exotischen Orden wie Orden vom strahlenden Stern des Sultanats Sansibar. Die Verleihung der Auszeichnung war meist mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft, entweder man mußte adelig sein, einen bestimmten Stand haben (z. B. Titel Exzellenz) oder einen bestimmten Posten bekleiden, der englische Wappenkönig ist auch immer gleichzeitig Ritter des Hosenbandordens.

 

Ein Mittelding zwischen Ritter- und Verdienstorden ist der Orden der Knights of Rizal der Philippinen, der Anfang des 20. Jahrhunderts als private Organisation gegründet wurden, in den 50er Jahren allerdings durch den Gesetzgeber anerkannt wurde.  Heute ist er eine von der philippinischen Regierung anerkannte Auszeichnung. Der Orden ist im rechtlichen Status in etwa dem deutschen Johanniter Orden gleichzusetzen.   

 

Hausorden

 

Unter Hausorden versteht man Orden von regierenden Dynastien, die eigentlich nur für Familienmitglieder, Freunde oder Verbündete des Hauses gedacht waren. Als Beispiel mag hier der St. Georgs Orden des Kgr. Bayern dienen. Man kann die Sache aber nicht verallgemeinern, teilweise waren Orden gleichzeitig Hausorden und auch Verdienstorden, oder sogar Kriegsauszeichnungen wie z. B. das Ehrenkreuz des Fürstentums Lippe. Oder in England ist der St. Johns Order gleichzeitig Ritter- und Verdienstorden. Das läßt sich nicht so genau abgrenzen, die Übergänge können fließend sein.

Zumindest etwas fragwürdig sind in diesem Zusammenhang die neugeschaffenen Verdienstorden, die von ehemals regierenden Häusern in jüngster Zeit ins Leben gerufen wurden. 

 

Pseudoorden

 

Wie oben bereits angesprochen tummeln sich auf dem Gebiet der Ritterorden sehr viele zumindest fragwürdige Organisationen, die sich alle die Tugenden der Ritterorden aufs Panier geschrieben haben. Zu mindest nach außen treten Sie auch so auf, meist ist jedoch nicht viel dahinter. Im besten Fall verbirgt sich ein kleiner Verein (Gesellschaft) dahinter, die mit viel Enthusiasmus ans Werk geht, dessen Wirken aber oft nicht besonders sinnvoll ist, weil einfach die Unterstützung und Ausrüstung fehlt. Es stellt sich da die Frage ob eine finanzielle Unterstützung solcher Werke sinnvoll ist, oder ob die Gelder nicht bei größeren Gemeinschaften, sei es Ritterorden, deren Hilfswerken oder aber bei Caritas, Rotem Kreuz o.ä. nicht besser aufgehoben wären.   Das ist eine rhetorische Frage, die jeder für sich allein beantworten muß und soll. Von diesen Kleinstorden soll auch in diesem Kapitel nicht die Rede sein, sondern von den Orden, deren einziger karitativer Zweck dem Wohlergehen des Gründers dient. Hier werden auch nicht die Namen dieser Orden genannt, sondern nur woran man die Fake-Orden von den echten Orden unterschieden werden können.

 

Meist treten die Fake-Orden unter bekannten Ordens-Namen auf, wie die o.a. St. Johns Orden. Sie sind meist nicht legitimiert, benutzen aber Abzeichen (Wappen) und auch die Geschichte des Ordens für Ihre Zwecke.

Echte Orden sind immer legitimiert, d.h. die Ehrenzeichen des Ordens sind in dem einen oder anderem Land gesetzliche Orden, deren Verleihung einem Staatsakt gleichkommt. In Deutschland ist z.B. die Auszeichnung des Johanniter-Ordens durch das Ordensgesetz geschützt, obwohl der Orden dem Sinne nach, eine privatrechtliche Organisation ist. (Gleiches gilt auch für den Orden Pour-le-Merite für Wissenschaft und Künste und die Ehrenzeichen anderer Organsationen. St. Lazarus ist ein offizieller Orden in Ungarn und Rumänien, Katholische Ritterorden sind immer vom Vatikan genehmigt (manche Orden werden auch inoffiziell geduldet). Halboffizielle Orden haben eine Zulassung, ähnlich einem Gütesiegel, durch die ICOC (International Comission for Orders of Chivalry). Bei ausländischen staatlichen Orden helfen Ihnen die Botschaften, bzw. Konsulate  des jeweiligen Landes weiter.

 

Erkennungszeichen unseriöser Orden:

 

Grundsätzlich gibt es nur einen Orden unter einem bestimmten Namen. Der Deutsche Orden ist ein offizieller Orden des Vatikans, also kann man davon Ausgehen, das alle anderen Orden, die diesen oder einen ähnlichen Namen benutzen zumindest fragwürdig sind. Alle, die  einen Namen wie Deutscher Ritterorden, Deutscher Herrenorden führen, dürften mit Sicherheit keine offiziellen Orden sein. Ausnahmen, es gibt in Süddeutschland einen e.V., der diesen Namen führt, aber kein Ritterorden ist.

Seriöse Orden haben meist ein oder mehrere gemeinnützige Hilfswerke, Johanniter-Unfallhilfe, St. Lazarus-Hilfswerk, Malteser Hilfsdienst, die oft als e.V., als gGmbH oder ähnliches dem Orden angegliedert sind. Oft betreuen und Unterhalten Sie auch, Krankenhäuser, Hospize, Altersheim, Kindergärten u.v.m. ! Auf Ihren Webseiten haben sie auch nicht viel zu verbergen, sondern nennen Roß und Reiter. Unseriöse Orden bieten nur Auskünfte allgemeiner Art, wobei die Hilfswerke oft nicht eigen sind, sondern selbstständige, gemeinnützige Vereine, die ab und zu mal ein paar Euro von den „Orden“ erhalten. Auf jeden Fall sind die Angaben meist nicht nachzuprüfen. Es hat sich auch schon herausgestellt, daß ganze Fotoserien, die den Orden im tiefsten Afrika bei der Arbeit zeigten, schlicht und einfach getürkt waren. Allgemeinplätze sind  auch: Wir konnten 5.000 $ für die Flutopfer in Rumänien bereitstellen. Welche Flut, welche Opfer? US-Dollar, Hong-Kong-Dollar? Oder wir lieferten 5 Tonnen Hilfsgüter nach Weißrußland. Was für Hilfsgüter? Oder wurden mal eben 5 Tonnen unbrauchbares Material von der letzten Altkleidersammlung zur Verfügung gestellt.

 

Die Eintragung als e.V. hat meist auch nicht viel zu sagen. Es gibt genügend Beispiele für unseriöse Vereine, bei denen 90 Prozent der Spenden als Verwaltungskosten hängen bleiben. Man sollte sich also die Satzung schicken lassen, oder besser noch beim zuständigen Gericht einsehen.

 

Alle Alarmglocken sollten läuten:

Wenn man gegen Zahlung einer Summe sofort aufgenommen wird und seine Ordensdekoration erhält. Seriöse Orden nehmen nur Mitglieder, die von anderen Mitgliedern vorgeschlagen wurden. Ein Unkostenbetrag wird erst dann erhoben, wenn die Aufnahme vollzogen wurde. Dieser Betrag ist meist sehr gering und dient nur dazu, die Kosten zu decken.

Wenn man gegen Zahlung einer höheren Summe sofort mit hohen Rang in den Orden einsteigen kann. Der hohe Rang ist in seriösen Orden immer vom Verdienst abhängig. Z.B Sie zahlen uns 15.000 US $ und Sie werden gleich Commander Grand Cross.

Wenn es keine Probezeit gibt, bei seriösen Orden dauert diese Jahre, in denen der Novize geprüft wird.         

Wenn es eine  ausgeklügelte Ordensstruktur mit Hunderten von Pöstchen, Posten und Rängen gibt. Neuer Posten, neuer Rang nur gegen neue, exorbitante Gebühren. Die Johanniter z.B. kommen mit wenigen Rängen aus.

Wenn es in den Mitgliederlisten nur so wimmelt von Lords, Ladies, Marquis, Baronen mit ellenlangen Abkürzungen hinter dem Namen, z.B. Lord Maxwell Meyers of Ducks and Dogs  (KCGCPO, GCPO, KGPO, D.ECC., M. ECC, B.A. ECC.) dann ist meist Vorsicht geboten! Manchmal sind diese illustren Namen und Titel ebenso gekauft wie die akademischen Grade.