Wer sich für das Thema interessiert sollte sich Bücher, in der Originalsprache besorgen, da die deutschen Wappenlehrbücher und Übersetzungen sehr viele Fehler enthalten, die den Sinn oft entstellen, oder sogar ins Gegenteil verkehren. Als Beispiel soll nur der Begriff der natürlichen Farbe im Deutschen dienen, die tatsächlich etwas ganz anderes bedeutet.
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Andere Länder Commonwealth, USA
Die englische Heraldik
unterscheidet sich in fast allen Belangen gewaltig von der Deutschen. Das hängt
damit zusammen, daß im 16. Jahrhundert den englischen Herolden vom
König
die Macht gegeben wurde, alle heraldischen Angelegenheiten in seinem Namen zu
ordnen und durchzusetzen. Und diese Machtfülle ist den Herolden noch heute
gegeben.
Die englische Hierarchie sieht
folgendermaßen aus:
Die Königin
Der Earl Marshal von England, der Duke of
Norfolk
Der Garter King of Arms
Die anderen King of Arms (Clarenceux und Norroy and Ulster)
Die Herolde und Pursuivanten
Der Duke of Norfolk ist der höchste königliche Beamte und Vorsitzender des „Earl Marshal´s Court“ im College of Arms, der Institution für das Wappenwesen. Alle in England geführten Wappen müssen vom Garter King (College of Arms) genehmigt werden, ansonsten ist die Führung verboten (gilt nicht für Ausländer). Grundsätzlich werden auch alle Wappen durch den Earl Marshal (bzw. College of Arms) verliehen, es gibt auch wenige Ausnahmen (Verleihung direkt durch Souverän, oder Parlament); die Wappen müssen aber trotzdem durch das College bestätigt werden. So ist es englischen Bürgern auch verboten Wappen zu führen, die im Ausland verliehen wurden, wenn keine Genehmigung des College vorliegt. Außer dem Wappenwesen unterstehen dem College noch weitere protokollarische Aufgaben.
Eine Wappenverleihung gibt es nur für englische Staatsbürger und für Ausländer mit nachgewiesener englischer Abstammung. Für letztere ist es allerdings keine wirkliche Verleihung, sondern ein „Honourary Grant“, das Wappen wird nicht eingetragen, es gibt nur das Patent. Das englische Wappenpatent ist eine Präsentation, d.h. es ist durch Vorzeigen desselben die Legitimation gegeben.
Der größte Unterschied liegt im Aufbau der Wappen, in England kann man aus der Gestaltung des Schildes meist schon den sozialen Status des Wappenträgers ablesen. Die Verleihung eines Wappens ist in England die unterste Stufe der gesellschaftlichen Leiter.
Jede Wappenteilung (marshalling of arms) hat meist seinen Grund. Ein gespaltenes Wappen weist darauf hin, daß der Führende aus einer wappenführenden Familie kommt und in eine auch Wappenführende eingeheiratet hat. Der Ehemann nimmt also sein eigenes und das Wappen der Familie seiner Frau in ein neues Wappen auf. Bei quadrierten Schilden kann man davon ausgehen, daß die Familie vom Adel abstammt. Das gleiche gilt auch für Wappen mit Herzschilden.
Heroldsbilder sind klassifiziert nach der „Wichtigkeit“; the most honourable Ordinary ist das Kreuz, gefolgt von Schildhaupt, Schrägbalken, Balken, Pfahl, Schildchen, Sparren, Schragen und Bord. Alle anderen Bilder sind „Sub-Ordinaries“, die auch wieder klassifiziert sind, angefangen mit geständert usw.!
Bedingt durch das frühere Britische Empire gibt es wesentlich mehr verschiedene Teilungslinien und Figuren aus den jeweiligen Kolonien als in jeder anderen nationalen Heraldik.
Der Helm zeigt auch den sozialen Status an, Stechhelm für den Bürgerlichen (Esquire), frontaler, offener Visierhelm für den Ritter und den Baronet, Spangenhelm – zur Seite sehend – für die Peers, goldener, frontaler Spangenhelm für das Königshaus.
Helmkronen sind grundsätzlich erlaubt, werden aber meist als Teil der Helmzier mit auf den Wulst gesetzt. Wie alles haben auch diese Helmkronen wieder Ihren eigenen Sinn, die „deutsche“ Helmkrone bezeichnet oft einen höheren und verdienten Beamten des öffentlichen Dienstes, die Marinekrone einen Seeoffizier usw.! Es ist nicht unüblich, daß auch die Mauerkrone, die in Deutschland ausschließlich in der kommunalen Heraldik verwendet wird, in England als Helmkrone Verwendung findet.
Adelskronen, sind anders als in Deutschland keine reinen heraldischen Kronen, sondern Sie werden tatsächlich von den Peers getragen. Peers sind die Adeligen vom Baron, als niedrigstem Rang bis zum Duke als höchstem unter dem Königshaus. Rangkronen werden grundsätzlich zusammen mit Helm und Helmzier gebraucht. Helmkrone direkt auf dem Schild, auf der Krone der Helm mit Helmzier. Ritter und Baronet (eine Art erbliche Ritter) haben keine Kronen, der Baronet führt, als Unterscheidung, die „Rote Hand von Ulster“ im Schild.
Schildhalter dürfen grundsätzlich nur vom Adel, von Städten und von größeren und besonders ausgezeichneten Firmen gebraucht werden. Sie werden extra verliehen. Der Wappenmantel ist in England unbekannt.
Die Farbregeln werden in England besonders streng gehandhabt, wobei allerdings bestimmte Inhalte nicht immer unter die Farbregeln fallen, wie bestreute Felder (gouty, bezanty, fretty), Pelze, Pelzwerk und natürliche Figuren. Natürliche Figuren, nicht heraldisch stilisierte und tingierte Tiere und Menschen, werden seit dem 19. Jahrhundert in England recht häufig verwendet.
Allerdings gibt es in England auch mehr heraldische Farben als in Deutschland. Oftmals wird im Blason zwar nur Blau gemeldet, gemeint ist aber manchmal ein Dunkelblau, wie im Wappen der Universität Oxford.
Weitere Farben sind z.B. Celeste, Hellblau; sanguine, Blutrot; tenné, Orange usw.!
Der Blason eines Wappens ist recht streng vorgeschrieben,
als erstes der Schild allgemein mit
Teilung, dann Heroldsbild und danach alle anderen Figuren. Grundsätzlich
wird die Tinktur im Satz nach gestellt. Für fast
alle
Bilder gibt es im Englischen einen heraldischen Fachausdruck, z.B. das
nassauische Wappen: Blau mit goldenen Schindeln bestreut, ein Löwe, Gold...
heißt auf englisch: Azur Billety Or a Lion ........! Der Englische Blason wird
– im Gegensatz zu den USA ohne alle Satzzeichen geschrieben. Zur
Übersichtlichkeit und Gliederung werden of bestimmte Ausdrücke, wie Ordinaries
und Tinkturen groß geschrieben. Die Stellungen der gemeinen Figuren werden
immer angegeben, wobei es da auch wieder eine Menge Fachausdrücke gibt, die in
Deutschland ungebräuchlich sind, bzw. wo die Stellung nicht immer besonders
beschrieben wird, weil selbstverständlich.
In England existiert ein System von „Marks of Cadency“, das die Stellung aller männlichen Nachkommen eines Wappenführenden anzeigt. Der erste Sohn führt einen Turnierkragen, der zweite einen Crescent usw. im Schild. Das System konnte sich aber nicht richtig durchsetzen und wird heute fast nur noch im Königshaus praktiziert. Links ein Beispiel für einen 2. Sohn (Crescent im Sparren)!
Wappen werden im Gegensatz zu Deutschland als ein Persönlichkeitszeichen angesehen, nicht als Ausdruck zu einer Familie zu gehören, deshalb sind Wappen auch nicht einfach vererbbar sondern können nur auf den ältesten Sohn übergehen – mit Marks of Cadency auch auf die anderen Söhne, wobei dann aber bei Heirat in andere Armiger-Familien, durch Marshalling rasch wieder andere Wappen entstehen. Frauen ist es nicht erlaubt ein Wappen mit Helmzier und Helm zu führen. Das Wappen muß außerdem Rautenförmig sein. (Änderung des Gesetzes 2002/2003. Seit diesem Zeitpunkt dürfen auch Frauen ein Vollwappen führen. Lex Thatcher). Auch Witwen dürfen das Wappen nur mit diesen Einschränkungen führen. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regeln im Adelsrecht – Erbtöchter. Diese dürfen außerdem auch in der Ehe Ihr eigenes, bzw. das väterliche Wappen führen. Ehefrauen führen nicht automatisch das Wappen Ihres Mannes.
Ein Wappen ist kein Wappen ohne ein Motto, heißt, es gibt fast keine Wappen ohne einen Sinnspruch unter dem Wappen. Das Motto wird aber nicht eingetragen, sondern ist dem Wappennutzer überlassen.
Eingetragen werden die verliehen Wappen im College of Arms in eine Wappenrolle, die allerdings nicht veröffentlicht wird, aber gegen Gebühr einsehbar ist. Die Wappenrolle ist tatsächlich noch eine Wappenrolle – im Sinne des Wortes.
Eine Besonderheit in England ist das Badge, es wird zusätzlich zum Wappen verliehen und kann als Zeichen von allen Menschen geführt werden, die mit der Familie verbunden sind, durch Verwandtschaft oder Freundschaft. Das Badge wird oft aus den Komponenten der Helmzier zusammengestellt.
Die Verleihung von Bannern, bzw. Fahnen zusätzlich zu Wappen und Badge ist ein Auszeichnung und wir nur selten vergeben. Bis vor wenigen Jahren mußte man dafür mindestens den Rang eines Knight Bachelor oder Lord (Knight) Banneret haben.
In den letzten Jahren haben sich in England einige Neuerungen der heraldischen Regeln ergeben.
Zu
den heraldischen Tinkturen kommt noch „Regenbogenfarbig“ (rainbow, siehe Abb.
links) hinzu. Das Feld, bzw. die Figur wird in den Farben des Regenbogens
eingefärbt, also von Rot über Orange bis Lindgrün mit allen Zwischentönen.
Kupferfarben (copper) eine Farbe die Rotgold ist.
Rosé, diese Farbe liegt irgendwo zwischen Pink und dem in England verwendeten „carnation“.
Außerdem sind jetzt auch Teilungslinien erlaubt, die in Deutschland schon lange in Gebrauch sind z.B.:
Sapiny = Tannenspitzenteilung
Erably = Ahornblattteilung
Dazu kommen noch eine Reihe anderer Figuren, die Ihren offiziellen Segen vom „College“ bekamen. Allerdings sind diese Figuren hier in Deutschland schon seit Jahrhunderten in Gebrauch.
In Schottland ist es ähnlich wie in England, nur ist der Oberste der Lord Lyon King of Arms, höchster königlicher Minister in Schottland und Stellvertreter des Souveräns. Er ist auch nicht dem Earl Marshal unterstellt, sondern selbst die höchste Autorität in Schottland und ein Richter des Königreichs. Die heraldischen Befugnisse unterstehen dem Lord Lyon Court, anders als das College of Arms ist der Court sowohl für das Zivilrecht , als auch für das Strafrecht zuständig und ein echter Gerichtshof, nicht nur für Heraldik, sondern auch für Markenzeichen, Adelsrecht und Landrecht zuständig. Anders als auch in England kann der Lord Lyon direkt Sanktionen wegen Verstößen gegen das Wappenrecht verhängen. (Tatsächlich Gefängnis- und Geldstrafenstrafen für nicht genehmigte oder unerlaubte/verbotene Wappenführung)
Das schottische Wappenregister wird öffentlich geführt, kann also von jedermann eingesehen werden.
Die Unterschiede zu England sind im
großen und ganzen folgende:
Bei den Helmen gibt es noch den Topfhelm
für den
Esquire und die
Schaller, in verschiedenen Ausführungen, für juristische Personen.
Die Adelskronen sind die gleichen, soweit
es sich um Peers of the Realm handelt. Schottische Barone, Clan-Chiefs usw.
führen keine Krone, sondern eine Cap of Maintanance, etwas Turnierhut ähnliches. (siehe Links unter dem Helm)
Wappenhalter und Wappenmäntel sind kaum reglementiert und werden nicht nur vom Adel geführt. Allerdings sehen diese Mäntel etwas anders aus als die auf dem Kontinent gebräuchlichen. Es ist mehr ein Cape, wie es von den Highlandern getragen wird. Links ein Wappen (Wagland of Pitcuivie) mit dem schottischen Wappenmantel. Im allgemeinen haben diese besonderen Wappenteile etwas mit der schottischen Clan-, bzw. Feudalhierarchie zu tun.
Helmkronen sind eher selten zu finden. In der Kommunalheraldik gibt es sehr viele Kronen, welche die Verwaltungseinheit anzeigen, also vom „Regional Council“ bis zum County und auch für Inseln gibt es eine bestimmte Krone.

Das schottische System der „Marks of Cadency“, wird im Gegenteil zu England, bis zum Exzeß durchgeführt, allerdings nicht durch die o.a. Marken (die gibt es nur in der direkten Erbfolge) sondern durch Borde, bestimmte Linien usw.! Sie sind kaum durchschaubar und nach der dritten Generation, in der nicht direkten Erbfolge, ist das Ursprungswappen nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.
Eine große Besonderheit ist das Badge in Schottland. Es ist meist das persönliche Badge des Clan-Chiefs, das dann auch von seinen Gefolgsleuten und Sympathisanten geführt wird. Meist es eine Metallausführung, die an der traditionellen schottischen Bekleidung getragen wird. An diesen Badges kann die Hierarchie innerhalb des Clans abgelesen werden. Der Clan-Chief trägt drei Rabenfedern am Badge (und eine Krone, wenn er auch Peer ist), die Abstufungen gehen dann runter bis auf ein Badge ohne Federn, für den einfachen Clans-Man. Es gibt dann auch noch die Möglichkeit einer anderen Ausführung, das Clanszeichen innerhalb eines blauen Gürtels.
Alle Bürger Schottlands, alle Schottischstämmigen Personen oder solche, die mit Schottland besonders verbunden sind, können eine Wappenverleihung beantragen.
Kanada hat weitestgehend das
gleiche System wie England, oberste Autorität ist die „Canadian
Heraldic
Authority“ mit dem General Gouverneur bzw. Chief-Herald of Canada an der
Spitze, mit seinen Herolden und Pursuivanten. Dieses Heroldsamt ist eine
Unterabteilung des Innenministeriums, hat aber nicht die gleichen Vollmachten
wie sein englisches Pedant. Das kanadische Wappenrecht wird aber etwas
liberaler gehandhabt. Außerdem ist es eingewanderten Ausländern möglich ihr
überliefertes Familien-Wappen, gegen Gebühr, staatlich registrieren zu lassen.
Auch Kanada hat sehr viel aus der Symbolik der Indianer übernommen, sowie
bestimmte heimische Tiere und Pflanzen in die Heraldik übernommen und auch
heraldisiert. Als Beispiel das Badge des Cowichan Heralds. In ihm sind Elemente
aus der Mythologie der Cowichan Indianer (der gehörnte Hund Wagaas und der
Adler Yuhwala) eingegangen.
Seit 2003 hat Kanada als Neuerung die Erblichkeit der Wappen auch in der weiblichen Linie, also durch Töchter anerkannt. Für diese wurde ein eigenständiges System von Marks of Cadency geschaffen, beginnend mit dem Herz (heart) für die erste Tochter.
Die USA zeichnen sich vor allen
Dingen dadurch aus,
daß
es kein heraldisches System und auch keine Regelung gibt. Weder ein staatliches
System, noch eines auf privatrechtlicher Basis wie in Deutschland. Ursprünglich
hat es in den USA – als englische Kolonie – auch das englische System gegeben.
Es gab sogar einen Herald für die USA, dieses Amt wurde aber nach dem
Unabhängigkeitskrieg abgeschafft.
Bezeichnend für die amerikanische Heraldik ist die meist äußerst unheraldische Gestaltung der Wappen. Als Beispiel links der Entwurf des ersten Wappens nach der Unabhängigkeit: Die Rose für England; Distel Schottland; Harfe Irland; Lilie Frankreich; Löwe Niederlande; Adler Deutschland. Die Schildchen mit den Monogrammen der damaligen US-Staaten. Es wird sehr oft auf Helm und Decke verzichtet, statt dessen wird die Helmzier direkt auf den Schild gestellt. Oder man verzichtet gleich ganz auf alles „Überflüssige“! Die „Kommunal-Wappen“ sind oft reine Landschaftsportraits, die aber kaum genutzt werden, statt dessen werden oft Logos verwendet.
In der bürgerlichen Heraldik versucht das US College of Heraldry dagegen zu halten, hat allerdings nach amerikanischen Recht keinerlei Befugnisse und führt offiziell nur einen Nachweis über in den USA geführte Familienwappen. Dabei ist es in den USA völlig egal, ob sich eine Familie das Wappen des Königreichs Jerusalem als eigenes aussucht, oder sich ein neues erstellen läßt. Kennzeichnend sind außerdem Helmformen, die überall anders auf der Welt als unheraldisch gelten.
Bürger der USA, die über die entsprechenden familiären Verbindungen verfügen, lassen sich lieber ein Wappen im Ausland erstellen und registrieren, z.B. in Deutschland, Spanien, Kanada oder England.
Kurioserweise wissen es die Regierenden in den USA selbst, wie schlecht es um das Wappenwesen bestellt ist. Und so gibt es US-Amerikanische Kommunalwappen, die als sogenannte „Devisals“ vom englischen College of Arms „verliehen“ – besser zuerkannt wurden.
Diese sind Zeichen, die im Wappen eingefügt werden, um ein Wappen einem bestimmten Familienmitglied zuordnen zu können. Es sind also Differenzierungszeichen.
Das System der polnischen
Heraldik ist einzigartig auf der Welt. Das Herby – abgeleitet vom deutschen
„Erbe“ – ist mehr ein Clan-Wappen (Gemeinschaftswappen) oder ein Parteiabzeichen,
als ein Familienwappen. Die alten polnischen
Herby
gehen in Ihrer Symbolik wohl auf alte Hauszeichen oder -marken zurück, die mit
dem Christentum zunehmend „christianisiert“ wurden. Es wurden Kreuze und
ähnliches hinzugenommen.
Vorherrschend sind die Farben Blau und Rot als Feldfarbe. Nebenstehend das Herby „Jastrzebiec“.
Als Clan-Wappen wird es nicht von einer Familie geführt, sondern als Zeichen einer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie aus feudaler Abhängigkeit.
Das Wappen wird von rund 150 verschiedenen Familien geführt, die nicht miteinander verwandt sind. Von diesem Wappen gibt es auch noch eine Abart, Herby „Bolesia“, bei dem das Hufeisen um 180 Grad gedreht ist. Die Herbys werden von allen Clan-Angehörigen ohne jegliche Differenzierung geführt.
Wobei es aber auch Differenzierungen gibt, die aber eigentlich nur Unterabteilungen, der eigentlichen Wappen sind und auch selbst wieder von einer Vielzahl nicht miteinander verwandter Familien geführt werden. Ursprünglich wurde das Herby an eine Person des Adels verliehen, der die Führungsberechtigung dann an seine Gefolgsleute als gemeinsames Zeichen verlieh. Diese Gefolgsleute, ebenfalls Adelige bekamen zusammen mit dem Wappen auch ein Stück Land, was die Verbundenheit noch förderte.
Allen
diesen wappenführenden Familien ist gemeinsam, das sie zur Ritterschaft
(Szlachta) gehören. Es gab innerhalb der Szlachta ursprünglich keine
Rangunterschiede. Alle Ritter saßen mit Sitz und Stimme im Sejm, dem polnischen
Adelsparlament, welches wiederum den König wählte. Allerdings hatte der König
kaum Vollmachten, er war mehr oder weniger ein Titular-König, der auch wieder
abgesetzt werden konnte.
In der späteren Zeit erwarben einige polnische Adelige (Radziwill, Zamoyoski, Borowski usw.) ausländische Adelsränge, was aber innerhalb der polnischen Szlachta keinen Unterschied machte.
Eine Besonderheit in der polnischen Heraldik ist die Helmkrone, die im Gegensatz zum Deutschen als Adelskrone aufgefaßt wird. Betitelter Adel führt dann eine Rangkrone ( Freiherrn- oder Grafenkrone) auf dem Helm, zusammen mit der Helmzier. Nebenstehend das Wappen Sas, als Vollwappen.
Viele Wappen haben auch keine besondere Helmzier, statt dessen wird ein Straußenfedernbusch in den Hauptfarben des Schildes geführt.
Es gibt etwa 250 verschiedene Wappenfamilien, von denen einige bis zu zwölf Unterabteilungen haben. Die Anzahl der Führenden reicht von einer einzelnen Familie bis zu ca. 350 Familien pro Wappen.
Die moderneren polnischen Herbys, die in der Zeit nach etwa 1550 verliehen wurden, gleichen mehr dem europäischen Standard.
Während des Kommunismus war die Heraldik in Polen verpönt. In der neueren Zeit ist aber die Interesse an der Heraldik wiedererwacht. Außerdem wurde das alte Wappenrecht durch die neuere Rechtssprechung bestätigt. Danach darf ein Herby nur durch Nachkommen des Adels geführt werden. Der Antrag auf Rechtmäßigkeit ist bei der polnischen Adelsvereinigung in Krakau einzureichen, die entweder eine Führungserlaubnis erteilt, oder aber verwirft.
Eine weitere Besonderheit des polnischen Systems, der Anspruch auf ein Wappen und damit die Zugehörigkeit zum Adel ist rein blutsmäßig; kann also auch durch die weibliche Linie weitergegeben werden.
Bürgerlichen ist die Annahme oder Führung von Wappen nicht gestattet. Ausnahmen gibt es nur für die Geistlichkeit, wenn Sie nicht der Szlachta angehören und die Wappenführung ein „Muß“ ist.